BautrocknerRhein-Neckar-Kreis
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Vermietung von Trocknungs- und Sanierungsgeräten durch Feßler Komplettsanierung, Inh. Patrick Feßler, Hettenbergring 36, 74889 Sinsheim.

Noch offen: Diese Seite ist ein technischer Entwurf mit der vorgesehenen Gliederung. Sie enthält noch keine verbindlichen Rechtsklauseln. Vor dem Livegang muss ein juristisch geprüfter AGB-Text eingesetzt werden.

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Zu regeln: Geltung dieser Bedingungen, Abgrenzung zu abweichenden Bedingungen des Mieters und der Ablauf des Vertragsschlusses.

Bereits verbindlich abgebildet: Eine Anfrage über diese Website ist unverbindlich. Ein Mietvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Bestätigung von Feßler Komplettsanierung zustande. Über die Website erfolgt keine Buchung, keine Reservierung und keine Zahlung.

2. Mietbeginn und Mietende

Zu regeln: Beginn und Ende der Mietzeit, Berechnung nach Kalendertagen, Übergabe- und Rückgabezeitpunkt.

3. Verlängerung der Mietzeit

Zu regeln: Ankündigungsfrist, Preisstaffel bei Verlängerung.

4. Verspätete Rückgabe

Zu regeln: Folgen und Berechnung bei verspäteter Rückgabe.

5. Kaution

Zu regeln: Höhe, Hinterlegung, Verrechnung und Rückzahlung.

6. Zahlung

Zu regeln: Fälligkeit, Zahlungsarten, Verzug. Alle auf der Website angezeigten Preise sind Bruttopreise inklusive 19 % Umsatzsteuer und eine unverbindliche Vorabkalkulation.

7. Lieferung und Abholung

Zu regeln: Lieferkosten nach Entfernung, Zugänglichkeit des Einsatzortes, Termine, Gefahrübergang.

8. Stromkosten und Betrieb

Zu regeln: Stromkosten während der Mietzeit, erforderliche Anschlusswerte, ordnungsgemäße Aufstellung.

9. Sachgemäße Verwendung

Zu regeln: bestimmungsgemäßer Gebrauch, Untervermietung, Standortwechsel, Bedienung durch eingewiesene Personen.

10. Schäden und Verlust

Zu regeln: Haftung des Mieters bei unsachgemäßer Nutzung, Verlust, Diebstahl und selbst verursachten Beschädigungen sowie Meldepflichten.

11. Reinigung

Zu regeln: Zustand bei Rückgabe, Reinigungspauschale.

12. Verschleiß

Zu regeln: normaler Verschleiß gegenüber gesondert abzurechnenden Verschleißteilen, insbesondere Diamantschleifteller und Schleifmittel.

13. Versicherung

Zu regeln: Versicherung der Mietsache, Verhältnis zu einer Gebäude- oder Hausratversicherung des Mieters. Eine Kostenübernahme durch eine Versicherung wird nicht zugesichert.

14. Rücktritt und Stornierung

Zu regeln: Fristen und mögliche Kosten bei Absage.

15. Übergabe- und Rückgabeprotokoll

Zustand, Zubehör und mögliche Vorschäden werden bei Übergabe und Rückgabe dokumentiert. Das Übergabe- und Rückgabeprotokoll ist Bestandteil der Vermietung.

16. Schlussbestimmungen

Zu regeln: Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel.